Weltfremde Änderung der Schweizer Weinverordnung

Der Bundesrat plant eine fundamentale Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein. Konkret sollen nur noch Unternehmen, die Schweizer Trauben einkaufen und keltern, Zugang zum aktuellen Zolltarif erhalten. Dies geschieht, um den Schweizer Weinbauern unter die Arme zu greifen.

Änderung der Schweizer Weinverordnung

Vernehmlassungsunterlagen – Zusätzliche Änderung der Weinverordnung

Als spezialisierte Weinhandlung ohne eigene Weinproduktion würde ich so meinen direkten Zugang zum Importkontingent verlieren. Ich wäre gezwungen, bei Kellereien anzufragen, ob sie mir Kontingentsanteile überlassen, sprich verkaufen. Zu ihren Konditionen natürlich, und zu ihren Preisen.

Für praktisch alle kleineren und mittleren Weinhandlungen ist das eine Bedrohung: Es hätte höhere Kosten zur Folge, man würde abhängig von Drittparteien, und verlöre seine unternehmerische Freiheit.

Man stelle sich einmal einen kleinen Händler vor, der auf Weine aus Georgien oder Zypern spezialisiert ist. Oder auch grössere Händler, die schwergewichtig italienischen Wein verkaufen. Diese könnten zwar grundsätzlich weiterhin importieren, müssten sich, falls sie nicht gleich eine eigene Kellerei aufmachen, dann aber ein Zertifikat ergattern (wohl teuer kaufen) oder den hohen Zoll bezahlen. Die entsprechend höheren Preise für die Konsumenten dürften zum einem Weinhändlersterben führen.

Quelle: Par malheur: Bundesrats-Winzer Parmelin bereitet den Weinskandal der anderen Art vor![19.05.2026]

Ich habe Verständnis für die Herausforderungen, mit denen derzeit Winzer weltweit konfrontiert sind. Tatsache ist jedoch, dass der Weinkonsum insgesamt rückläufig ist – unabhängig der Herkunft der Weine. Dieser Trend setzt die gesamte Branche unter Druck. Eine Umverteilung der Importrechte wird weder die Nachfrage nach Schweizer Wein steigern noch den Konsumrückgang aufhalten. Profitieren würden davon in erster Linie große Weinhändler, kaum jedoch die Produzenten selbst.

Die vorgeschlagenen Änderungen befinden sich derzeit in der Vernehmlassung, deren Frist am 18. Juni 2026 endet. Was bis dahin nicht eingereicht wird, findet politisch keine Berücksichtigung. Die Befürworter der Reform – insbesondere der Bauernverband und die Westschweizer Winzerorganisationen – sind gut organisiert und werden ihre Positionen mit Nachdruck einbringen. Der spezialisierte Weinhandel hingegen ist deutlich fragmentierter aufgestellt. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele einzelne Stimmen Gehör finden. Deshalb bitte ich Euch, die Petition zu unterstützen und zu verbreiten.

Weiterführende Informationen

Die VSW lehnt eine Inlandleistung ab und setzt sich für einen Weinmarktfonds ein

NZZ – Westschweizer Winzer wollen Protektionismus: «Chasselas statt Bordeaux und Burgunder»