Dieser Prozess regelt das Vorgehen, wenn ein Wein aus dem Sortiment fehlerhaft, nicht sicher oder gesundheitsgefährdend ist. Er gilt für alle aus Deutschland importierten Weine, die an Privatkundschaft und an Gastronomiebetriebe in Basel und Umgebung verkauft werden. Er hält den Prozess bewusst schlank, damit er im Ernstfall ohne großen Aufwand angewendet werden kann, und stützt sich auf Art. 84 LGV sowie das BLV-Informations-schreiben 2017/5.
